Wer einigermaßen in Ruhe umziehen möchte, sollte sich auf jeden Fall die Zeit nehmen, einen Plan zu erstellen. Dieser umfasst sowohl die Vorbereitungen, den Umzug selber als auch die Aufgaben, die im Anschluss zu tätigen sind.

Wurde der Plan wohlbedacht erstellt, kann es eigentlich nicht zu Schwierigkeiten kommen.

Termin des Umzuges

Als erstes sollte geklärt werden, ab welchem Termin die Wohnung freisteht, sodass bereits mit der Renovierung und dem Transport der ersten Kisten und Regale begonnen werden kann. Da viele Wohnungen bereits ein oder zwei Wochen vor dem eigentlichen Mietbeginn freistehen, erlauben viele Vermieter, dass man schon mit dem Einzug beginnt und diesen auf mehrere Tage verteilt. Ein sehr gutes Unterfangen, da man seine Helfer dann besser einteilen und vieles auch ganz einfach selber machen kann.

Packen und Transport

Das Packen kann eigentlich in alle Ruhe vorgenommen werden. Vor dem Umzugstag werden einfach einmal alle anderen Verpflichtungen, die nicht mit der Arbeit zu tun haben, auf Eis gelegt, um ausreichend Zeit für das Packen und Aussortieren zu haben. Denn ein Umzug ist immer eine gute Gelegenheit, um Dinge aus zu sortieren, die man nicht mehr benötigt. Ob man diese nun aufgrund ihre guten Beschaffenheit bei Ebay versteigern möchte oder sie doch lieber gleich ins Soziale Warenhaus bringt, ist eher zweitrangig. Andererseits ist für die Versteigerung bei Ebay wieder ein Zeitfaktor einzuplanen. Doch füllt es zugleich die Umzugskasse ein klein wenig auf.

Nachsendeantrag

Kaum jemand kann glauben, dass es in der heutigen Zeit tatsächlich noch bis zu vier Wochen dauern kann, bis der bei der Post gestellte Nachsendeantrag auch tatsächlich greift. Wer seine Nachmieter kennt, kann diese vielleicht bitten, Post zu sammeln, damit man diese dort abholen kann.

Ummeldung beim Amt

Innerhalb einer Woche muss man sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben. Hierfür ist neuerdings eine Mietbescheinigung des Vermieters notwendig. Da man aber gerade in größeren Städten es schwierig sein kann, tatsächlich innerhalb einer Woche ohne Termin vorstellig werden zu können, sollte dieser Termin bereits vor dem Einzugstermin abgesprochen werden. Generell wird ein Auge zugedrückt, wenn man die einwöchige Frist um einige Tage überschreitet. Wird sie hingegen um Wochen oder gar Monate überschritten, so ist mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu EURO 500 zu rechnen. Beim Finanzamt oder auch dem Kfz-Amt ist eine Ummeldung nur dann notwendig, wenn der entsprechende Einzugsbereich verlassen wird.

Für alle Ummelde Angelegenheiten kann gegebenenfalls auch eine Vollmacht erstellt werden, damit der Lebensgefährte oder Ehepartner diese Aufgaben übernimmt. Und bitte bedenken: Jede Ummeldung und auch der Nachsendeantrag sind gebührenpflichtig.

Renovieren der alten Wohnung

In den meisten Fällen genügt es, wenn die Wohnung besenrein übergeben wird. Dies ist vom Mietvertrag abhängig. Ist dort vermerkt, dass die Wohnung in den Urzustand bzw. mit geweißten Wänden zu übergeben ist, sollte dies auch gemacht werden. Manchmal kann mit dem Vermieter und dem Nachmieter verhandelt werden, ob es ausreicht, wenn der Nachmieter die Wohnung sofort so herrichtet, wie er es gerne möchte oder sie ohne Renovierung übernimmt.

Von admin